Miete oder Vermietung von 2 Zimmern
Bei der Vermietung 2 Zimmer / Miete 2 Zimmer ist einiges zu beachten. Zunächst, zu was ist der Zweck der Miete. Privat genutzt, gewerblich genutzt, zur Weitervermietung oder was alles so möglich ist. Desweiteren sollte vor Mietabschluss geklärt werden, ob und wie die anderen Räume genutzte werden dürfen. So wie ein eventl. Gemeinschaftsbad, der Keller genutzt werden kann. Um Streitigkeiten gar nicht entstehen zu lassen, sollten solche Fragen geklärt sein, bevor die Unterschriften unter ded Vertrag gesetzt wird.
